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Personalobligos ab Februar noch ohne Tarifanpassungen (08.02.2024)

In den Anfang Februar berechneten Personalobligos werden die Inflationsausgleichszahlungen und die neuen Tabellenentgelte noch nicht berücksichtigt. Voraussichtlich bei der nächsten Obligoberechnung Anfang März können diese in die Berechnung miteinfließen.

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