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Tarifanpassungen nur Teilweise in den Obligos enthalten (14.03.2024)

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Die, ab November auszuzahlende, Tariferhöhungen sind in den Personalobligos enthalten – die Sonder- und Einmalzahlungen hingegen nicht.

Die Einmalzahlung der Inflationsprämie von 1.800 € und die monatliche Sonderzahlung von 120 € werden nicht in den Personalobligos berücksichtig. Die für ab November vereinbarte reguläre Tariferhöhung ist im Gegensatz dazu in den Obligos enthalten.

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