Informationen zum Versand der Schreiben nach § 93a AO iVm Mitteilungsverordnung (01.02.2019)
—
abgelegt unter:
Nachrichten allgemein
Die Finanzbuchhaltung und Universitätskasse informiert über den Versand der Schreiben aufgrund der Vorgaben nach § 93a AO iVm Mitteilungsverordnung
Wie bereits im Rundschreiben Nr. 5/2010 ausgeführt, ist die Universität verpflichtet, die meldepflichtigen Vorgänge/Zahlungen zuerst dem Zahlungsempfänger und nach weiteren 4 Wochen dem Finanzamt mitzuteilen.