Hilfe und Tipps
Aufbereitete Statistiken
Uni-Logo
Sektionen
Sie sind hier: Startseite news Informationen zum Jahreswechsel 2018/2019 (07.01.2019)
Artikelaktionen

Informationen zum Jahreswechsel 2018/2019 (07.01.2019)

— abgelegt unter:

Das Finanzdezernat informiert über den aktuellen Buchungsstand

Die Vorträge der offene Obligos (Bestellungen, Rechnungen, Mittelbindungen) ist für alle laufenden Kontierungen erfolgt. Bei auslaufenden Projekten und Kostenstellen finden noch Korrekturen im 1. Quartal 2019 statt.

Des Weiteren werden in Ausnahmefällen noch Umbuchungen für das Haushaltsjahr 2018 mit Buchungsdatum 28.12.2018 vorgenommen. Damit können sich vereinzelt auch noch Kontenstände zum Jahresende 2018 verändern.

Im ersten Quartal 2019 finden auch Umbuchungen rückwirkend für 2018 im Bereich „Literatur und Medien“ statt; dabei handelt es sich um reine Sachkontenumbuchungen. Diese sind Finanzierungsneutral und erkennbar an Belegnummern 50*. Bei Rückfragen dazu wenden Sie sich bitte direkt an die Anlagenbuchhaltung.

Im Jahr 2019 müssen noch vereinzelt Korrekturen (Belegneuaufbau) vorgenommen werden, die auch Auswirkungen auf die Vorjahre haben können.

Es ist geplant bis Ende August 2019, nach Abschluss der o.g. Vorgänge, den Restevortrag 2018/19 vorzunehmen.

Seit  2018 wird auch bei Projekten im Bereich der Anwendung gesicherter Erkenntnisse, Dienstleistungen und Ähnlichem (Fonds 15xx) und Aufträge Ausland (Fonds 3310) der Overhead automatisch bei Zahlungseingang in Höhe des hinterlegten Overheadsatzes verbucht. Für die Vorjahre 2015-2017 erfolgen die Nachberechnung und Verbuchungen des Overheads durch die zentrale Verwaltung im 1. Quartal 2019. Die Buchungen sind auf dem Sachkonto „Overhead Vorjahre“ ersichtlich.

Die Zuweisung der Budgets 2019 erfolgt im Haushaltsbereich nach Beschlussfassung der Planung 2019 durch das Rektorat, bei Sondermitteln nach Eingang der Mitteilungen des Ministeriums und bei Drittmitteln auf Basis der Bewilligungen.

 

Was ist neu in 2019?

Das Verbuchen der Wareneingänge erfolgt ab 2019 einheitlich unbewertet (mit dem Wert 0,00). Dies war bisher bereits beim Anlagevermögen der Fall. Bei allen Bestellvorgängen wird somit erst mit der Verbuchung der Rechnung aus dem Bestellobligo ein Rechnungsobligo.

Das rechtzeitige Bestätigen des Wareneingangs der Lieferung bzw. der Leistung ist nach wie vor für das Verbuchen der Rechnung erforderlich.

Benutzerspezifische Werkzeuge