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Verfahren „Anordnung per eMail“ ab 01.01.2023 geändert (03.01.2023)

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Das Verfahren „Anordnung per Email“ ist ab 1.1.2023 für kreditorische Vorgänge nicht mehr zulässig. Für Umbuchungen (UK-U, UK-P, UK-CL) und Interne Verrechnungen (UK-V) sowie debitorische Vorgänge (UK-E) kann vorerst das Verfahren beibehalten werden.

Die im Rahmen der Corona-Pandemie vom Finanzministerium erlassenen Erleichterungsvorschriften zur Wahrnehmung der haushaltsrechtlichen Verantwortlichkeiten wurden mit Schreiben des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 21.12.2022 mit Wirkung zum 1.1.2023 aufgehoben.

Anstelle des E-Mail-Schriftverkehrs ("Anordnung per eMail") hat die Ausübung der haushaltsrechtlichen Verantwortlichkeiten wieder durch die regulär vorgesehenen Möglichkeiten der eingesetzten IT-Verfahren im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen wie zum Beispiel SAP zu erfolgen.

Das Verfahren „Anordnung per Email“ ist ab 1.1.2023 für kreditorische Vorgänge nicht mehr zulässig.
Für Umbuchungen (UK-U, UK-P, UK-CL) und Interne Verrechnungen (UK-V) sowie debitorische Vorgänge (UK-E) kann vorerst das Verfahren beibehalten werden.

Die für die Wahrnehmung der haushaltsrechtlichen Verantwortlichkeiten ab 01.01.2023 anzuwendenden Vorgehensweisen sind im Einzelnen auf folgender Webseite dargestellt:

https://intranet.uni-freiburg.de/sazs/anordnungmail

 

Bei Fragen zum Verfahren oder zu Buchungen wenden Sie sich an

Ihre Finanzbuchhaltung und Universitätskasse: unikasse@zv.uni-freiburg.de

 

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