Verfahren „Anordnung per eMail“ ab 01.01.2023 geändert (03.01.2023)
Das Verfahren „Anordnung per Email“ ist ab 1.1.2023 für kreditorische Vorgänge nicht mehr zulässig. Für Umbuchungen (UK-U, UK-P, UK-CL) und Interne Verrechnungen (UK-V) sowie debitorische Vorgänge (UK-E) kann vorerst das Verfahren beibehalten werden.
Die im Rahmen der Corona-Pandemie vom Finanzministerium erlassenen Erleichterungsvorschriften zur Wahrnehmung der haushaltsrechtlichen Verantwortlichkeiten wurden mit Schreiben des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 21.12.2022 mit Wirkung zum 1.1.2023 aufgehoben.
Anstelle des E-Mail-Schriftverkehrs ("Anordnung per eMail") hat die Ausübung der haushaltsrechtlichen Verantwortlichkeiten wieder durch die regulär vorgesehenen Möglichkeiten der eingesetzten IT-Verfahren im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen wie zum Beispiel SAP zu erfolgen.
Das Verfahren „Anordnung per Email“ ist ab 1.1.2023 für kreditorische Vorgänge nicht mehr zulässig.
Für Umbuchungen (UK-U, UK-P, UK-CL) und Interne Verrechnungen (UK-V)
sowie debitorische Vorgänge (UK-E) kann vorerst das Verfahren
beibehalten werden.
Die für die Wahrnehmung der haushaltsrechtlichen Verantwortlichkeiten ab 01.01.2023 anzuwendenden Vorgehensweisen sind im Einzelnen auf folgender Webseite dargestellt:
https://intranet.uni-freiburg.de/sazs/anordnungmail
Bei Fragen zum Verfahren oder zu Buchungen wenden Sie sich an
Ihre Finanzbuchhaltung und Universitätskasse: unikasse@zv.uni-freiburg.de